AGB

Geschäftsbedingungen für Bildungs- und Beratungsleistungen von Freund+Dirks, Inh. H. Teubert

 

1 Anwendungsbereich

Die Geschäftsbedingungen von Freund+Dirks, Inh. H. Teubert (im Folgenden Freund+Dirks genannt), in ihrer jeweils aktuellen Fassung, finden Anwendung auf alle Bildungs- oder Beratungslei­stungen, die Freund+Dirks gegenüber dem Auftragge­ber er­bringt und auf alle Leistungen, die mit den Bildungs- oder Beratungsleistun­gen im Zusam­men­hang stehen, wenn und soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Bildungs- oder Bera­tungsleistungen sind insbesondere Leistungen im Rahmen des Weiterbildungs-Managements, der Managementberatung oder Exklusiv-Se­minare. Die Geschäftsbedingungen finden entsprechend Anwen­dung, wenn Freund+Dirks neben oder anstatt einer Bildungs- oder Beratungs­leistung andere Leistungen erbringt.
Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, nachdem ein Auftrag des Auf­trag­gebers von Freund+Dirks schrift­lich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag durch die wider­spruchlose Ent­gegennahme der Bildungs- oder Beratungsleistun­g zu­stande. Et­waige entgegenstehende Geschäfts­bedingungen des Auftragge­bers gelten als aus­drücklich ausgeschlossen. Durch den Ver­tragsabschluss verzichtet der Auf­traggeber auf etwaige von ihm benannte eigene Geschäfts­bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber, die nicht ausdrücklich durch Freund+Dirks anerkannt wurden, werden als unverbindlich angesehen, auch wenn diesen durch Freund+Dirks nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Freund+Dirks in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

2 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt Freund+Dirks bei den vereinbarungsgemäß zu er­bringenden Bildungs- oder Beratungsleistungen. Dabei schafft der Auf­trag­geber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Be­triebs­sphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Bildungs- oder Be­ratungs­leistungen erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftrag­geber die Bildung der Teilnehmer hinreichend planen und organisieren sowie die Vorkenntnisse der Teilnehmer hinrei­chend be­stimmen und – soweit er­for­derlich oder vereinbart – Schulungs­räume oder Arbeits­räume für die Mit­ar­beiter von Freund+Dirks je nach Bedarf und in ausrei­chendem Um­fang zur Verfügung stellen sowie einen Ansprechpartner benen­nen, der den Mit­ar­beitern von Freund+Dirks für Informationen und Kommuni­kation etc. während der üblichen Arbeitszeit und innerhalb des not­wendigen oder verein­bar­ten Zeitraums zur Verfü­gung steht. Dieser An­sprechpartner ist auch er­mächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Durchführung oder Fortführung des Auf­trages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

3 Durchführung der Bildungs- oder Beratungsleistungen

Freund+Dirks wird alle Bildungs- oder Beratungsleistungen im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraums nach den Grundsätzen der ord­nungs­gemäßen Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die diese Leistungen erbringen, bleibt Freund+Dirks über­lassen.
Ist Gegenstand einer Bildungs- oder Beratungsleistung das Erler­nen einer Programmiersprache oder sonstiger Programmierkenntnisse und erstellen die Teilnehmer DV-Programme in Quellprogramm- oder Objektprogrammform oder Teile solcher DV-Programme, so wird aus­drücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistung von Freund+Dirks ausschließlich auf die Vermittlung diesbezügl. Kenntnisse oder auf die Erteilung von Rat oder Auskünften beschränkt. Erstellen die Teilnehmer DV-Programme in Quellprogramm- oder Objektprogrammform oder Teile solcher DV-Pro­gramme, so ist ausschließlich der Auftraggeber Rechtsin­haber. Dies gilt auch dann, wenn der Fachdozent über das Lehren einer Programmiersprache hinaus Fachwissen in Form von Programm-Code in Quellprogramm- oder Objektprogrammform vermittelt.

4 Stornierungen und Durchführungsänderungen

Bei der Absage von Bildungs- oder Beratungsleistungen durch den Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen vor Lei­stungs­beginn fallen 50% des Honorars als Stornogebühr an, bei einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor Leistungsbeginn wird das gesamte Honorar als Stornogebühr erhoben. Die Anrech­nung dieser Gebühr auf eine Folgeleistung ist nicht möglich. Die durch die Absage anfallen­den Kosten, ins­be­sondere Kosten für die Stornie­rung von Hotel- oder Flugre­servierungen, gehen zu Lasten des Auftragge­bers. Bei Terminver­schie­bungen durch den Auftraggeber werden 10% des Leistungshono­rars als Aufwandsentschädigung fällig.
Freund+Dirks kann aus berechtigten Gründen, z. B. Erkrankung des Fachdo­zenten, den Termin einer Bildungs- oder Beratungsleistung absagen und einen neuen Termin zur Durch­füh­rung vereinbaren, ohne dass dies zum Rück­tritt berechtigt oder sonstige Ansprüche nach sich­ zieht.

5 Rechnungsstellung

Das Honorar wird nach Abschluss einer Bildungs- oder Beratungsleistung und Rechnungsstellung fällig. Gehen Bildungs- oder Bera­tungs­leistungen über die Dauer eines Monats hinaus, so erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nach deren Fortschritt, soweit nichts ande­res vereinbart wurde. Das Honorar ist innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Kosten des Geldverkehrs wie z. B. Bankgebühren trägt der Auftraggeber. Alle Beträge sind Netto­be­träge, denen die ge­setzliche Mehr­wert­steuer hinzuzu­rechnen ist. Freund+Dirks ist be­rechtigt, bei Zahlungs­verzug Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der EU-Zentralbank sowie Mahngebühren in Höhe von mindestens 15 Euro zu berechnen.
Reisekosten werden grundsätzlich vom Unternehmenssitz zum Durch­füh­rungs­ort berechnet.

6 Verantwortung und Haftung

Die Auswahl von Bildungs- oder Beratungsleistungen liegt im Ver­ant­wor­tungs­bereich des Auftragge­bers. Die jeweilige Bildungs- oder Beratungsleistung wird nach dem ak­tuel­len Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Für erteil­ten Rat oder Auskünfte oder die Verwertung erworbener Kennt­nisse über­nehmen wir keine Haftung. Insbesondere haften wir nicht für das Bestehen der IHK-Ausbildereignungsprüfung im Rahmen eines Aus­bil­der­lehrgangs oder das Bestehen sonstiger Prüfungen z. B. zur Erlangung von Hersteller-Zertifikaten. Freund+Dirks übernimmt keine Haftung für unmit­tel­bare oder mittelbare Schäden, die durch Ein­fluss­nahme auf die DV-Anlage des Auftraggebers entstehen, wenn diese Ein­fluss­nahme im Zusammenhang mit Bildungs- oder Beratungslei­stungen stand. Dieser Haf­tungs­aus­schluss besteht auch, wenn ein Scha­den durch ein unsachgemä­ßes DV-Programm verursacht wird, und dieses DV-Pro­gramm aufgrund einer Leistung nach Ziffer 3 Abs. 2 erstellt worden ist. Für die Wieder­beschaffung von Daten haftet Freund+Dirks grundsätzlich nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das täglich gesichert und in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten, Vermögens­schä­den oder sonstige Schäden wird nicht übernommen, wenn und soweit durch die Überlassung von Daten oder Disketten an den Auftrag­geber oder durch sonsti­gen Datenaus­tausch Viren den Datenbestand oder die Hard- oder Soft­ware des Auftraggebers beschädigen. Freund+Dirks nutzt für die Durchführung von Seminaren sowohl öffentliche als auch private Netze sowie öffentliche und private Telekommunikationsleitungen. Freund+Dirks kann für die Funktion und Leistungsfähigkeit dieser Netze keine Haftung übernehmen. Leistungsmängel, die darauf beruhen, führen nicht zu einer Gewährleistung von Freund+Dirks. Hierzu zählen auch fehlerhafte Wartung, Kriegseinwirkung, höhere Gewalt oder Störung der öffentlichen Kommunikationsnetze oder der kundenseitigen Netzzugänge.
Alle sonstigen Schadensersatz­ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Freund+Dirks und ihre Erfüllungs- und Ver­richtungs­gehilfen sind ausge­schlossen.
Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vor­satz und grober Fahrlässigkeit beruhen.

7 Eigentum, Urheber- und Verwertungsrechte

Das Urheberrecht für die im Rahmen von Bildungs- oder Bera­tungs­leistungen bereitgestellten Unter­lagen liegt bei Freund+Dirks bzw. den Verlagen. Die Teilnehmerunterlagen dürfen vom Auf­traggeber nur im Zu­sam­menhang mit den Bildungs- oder Bera­tungsleistungen verwen­det werden. Es ist dem Auftraggeber nicht gestat­tet, die Teilneh­merunter­lagen oder Teile daraus zu kopieren oder ander­weitig zu vervielfäl­tigen bzw. zu eigenen Schulungen oder zu sonstigen Zwecken zu verwen­den.
Gehört zu den vertragsgemäßen Bildungs- oder Beratungsleistun­gen die Erstellung von Textmaterialien wie Beschreibungen, Übersetzun­gen, Zeichnungen oder sonstiges Unterrichtsmaterial, sei es in Klartext oder in maschinenlesbarer Form, so geht dieses in das Eigentum von Freund+Dirks über. Soweit diese Materialien oder sonstige Arbeitser­gebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Freund+Dirks Urheber. Freund+Dirks darf dieses Material uneingeschränkt weiter verwenden, insbesondere vervielfältigen, bearbeiten, umgestalten oder im Original verbreiten oder verwenden.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, räumt Freund+Dirks an den Materialien oder sonstigen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Bildungs- oder Beratungsleistungen erstellt werden, ein nicht aus­schließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht zum internen Gebrauch ein. Es ist jedoch insbesondere untersagt, die Mate­rialien und sonstigen Arbeitsergebnisse zur internen Bildung zu verwenden. Das Recht zum internen Gebrauch gilt bei verbundenen Un­ternehmen nur gegenüber dem beherrschenden oder beherrschten Un­ternehmen, demgegenüber die Bildungs- oder Beratungsleistun­gen unmittelbar erbracht werden oder wurden.

8 Datenschutzerklärung

8.1. Freund+Dirks weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
8.2. Freund+Dirks ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistungen erforderlich ist. Freund+Dirks wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
8.3. Freund+Dirks weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollständig selbst Sorge.

9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht. Für alle sich aus der laufenden Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Usingen bzw. das Landgericht Frankfurt am Main örtlich und sachlich zuständig, auch für den Fall, dass der Geschäfts-, Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Vertragspartners nicht bekannt ist, im Aus­land liegt oder dorthin verlegt wird. Freund+Dirks ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Auftraggeber zuständigen oder einem anderen Gericht geltend zu machen.