AGB
Geschäftsbedingungen für Bildungs- und Beratungsleistungen von Freund+Dirks, Inh. H. Teubert
1 Anwendungsbereich
Die Geschäftsbedingungen von Freund+Dirks, Inh. H. Teubert (im Folgenden Freund+Dirks genannt), in ihrer jeweils aktuellen Fassung, finden Anwendung auf alle Bildungs- oder Beratungsleistungen, die Freund+Dirks gegenüber dem Auftraggeber erbringt und auf alle Leistungen, die mit den Bildungs- oder Beratungsleistungen im Zusammenhang stehen, wenn und soweit sich aus den einzelnen Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. Bildungs- oder Beratungsleistungen sind insbesondere Leistungen im Rahmen des Weiterbildungs-Managements, der Managementberatung oder Exklusiv-Seminare. Die Geschäftsbedingungen finden entsprechend Anwendung, wenn Freund+Dirks neben oder anstatt einer Bildungs- oder Beratungsleistung andere Leistungen erbringt.
Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, nachdem ein Auftrag des Auftraggebers von Freund+Dirks schriftlich bestätigt wird. Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung kommt der Vertrag durch die widerspruchlose Entgegennahme der Bildungs- oder Beratungsleistung zustande. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen. Durch den Vertragsabschluss verzichtet der Auftraggeber auf etwaige von ihm benannte eigene Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber, die nicht ausdrücklich durch Freund+Dirks anerkannt wurden, werden als unverbindlich angesehen, auch wenn diesen durch Freund+Dirks nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Freund+Dirks in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
2 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt Freund+Dirks bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Bildungs- oder Beratungsleistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Bildungs- oder Beratungsleistungen erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber die Bildung der Teilnehmer hinreichend planen und organisieren sowie die Vorkenntnisse der Teilnehmer hinreichend bestimmen und – soweit erforderlich oder vereinbart – Schulungsräume oder Arbeitsräume für die Mitarbeiter von Freund+Dirks je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen sowie einen Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern von Freund+Dirks für Informationen und Kommunikation etc. während der üblichen Arbeitszeit und innerhalb des notwendigen oder vereinbarten Zeitraums zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Durchführung oder Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.
3 Durchführung der Bildungs- oder Beratungsleistungen
Freund+Dirks wird alle Bildungs- oder Beratungsleistungen im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraums nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die diese Leistungen erbringen, bleibt Freund+Dirks überlassen.
Ist Gegenstand einer Bildungs- oder Beratungsleistung das Erlernen einer Programmiersprache oder sonstiger Programmierkenntnisse und erstellen die Teilnehmer DV-Programme in Quellprogramm- oder Objektprogrammform oder Teile solcher DV-Programme, so wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistung von Freund+Dirks ausschließlich auf die Vermittlung diesbezügl. Kenntnisse oder auf die Erteilung von Rat oder Auskünften beschränkt. Erstellen die Teilnehmer DV-Programme in Quellprogramm- oder Objektprogrammform oder Teile solcher DV-Programme, so ist ausschließlich der Auftraggeber Rechtsinhaber. Dies gilt auch dann, wenn der Fachdozent über das Lehren einer Programmiersprache hinaus Fachwissen in Form von Programm-Code in Quellprogramm- oder Objektprogrammform vermittelt.
4 Stornierungen und Durchführungsänderungen
Bei der Absage von Bildungs- oder Beratungsleistungen durch den Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen vor Leistungsbeginn fallen 50% des Honorars als Stornogebühr an, bei einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor Leistungsbeginn wird das gesamte Honorar als Stornogebühr erhoben. Die Anrechnung dieser Gebühr auf eine Folgeleistung ist nicht möglich. Die durch die Absage anfallenden Kosten, insbesondere Kosten für die Stornierung von Hotel- oder Flugreservierungen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Terminverschiebungen durch den Auftraggeber werden 10% des Leistungshonorars als Aufwandsentschädigung fällig.
Freund+Dirks kann aus berechtigten Gründen, z. B. Erkrankung des Fachdozenten, den Termin einer Bildungs- oder Beratungsleistung absagen und einen neuen Termin zur Durchführung vereinbaren, ohne dass dies zum Rücktritt berechtigt oder sonstige Ansprüche nach sich zieht.
5 Rechnungsstellung
Das Honorar wird nach Abschluss einer Bildungs- oder Beratungsleistung und Rechnungsstellung fällig. Gehen Bildungs- oder Beratungsleistungen über die Dauer eines Monats hinaus, so erfolgt die Rechnungsstellung monatlich nach deren Fortschritt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Das Honorar ist innerhalb zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Kosten des Geldverkehrs wie z. B. Bankgebühren trägt der Auftraggeber. Alle Beträge sind Nettobeträge, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist. Freund+Dirks ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der EU-Zentralbank sowie Mahngebühren in Höhe von mindestens 15 Euro zu berechnen.
Reisekosten werden grundsätzlich vom Unternehmenssitz zum Durchführungsort berechnet.
6 Verantwortung und Haftung
Die Auswahl von Bildungs- oder Beratungsleistungen liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die jeweilige Bildungs- oder Beratungsleistung wird nach dem aktuellen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Für erteilten Rat oder Auskünfte oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. Insbesondere haften wir nicht für das Bestehen der IHK-Ausbildereignungsprüfung im Rahmen eines Ausbilderlehrgangs oder das Bestehen sonstiger Prüfungen z. B. zur Erlangung von Hersteller-Zertifikaten. Freund+Dirks übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch Einflussnahme auf die DV-Anlage des Auftraggebers entstehen, wenn diese Einflussnahme im Zusammenhang mit Bildungs- oder Beratungsleistungen stand. Dieser Haftungsausschluss besteht auch, wenn ein Schaden durch ein unsachgemäßes DV-Programm verursacht wird, und dieses DV-Programm aufgrund einer Leistung nach Ziffer 3 Abs. 2 erstellt worden ist. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Freund+Dirks grundsätzlich nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das täglich gesichert und in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Eine Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten, Vermögensschäden oder sonstige Schäden wird nicht übernommen, wenn und soweit durch die Überlassung von Daten oder Disketten an den Auftraggeber oder durch sonstigen Datenaustausch Viren den Datenbestand oder die Hard- oder Software des Auftraggebers beschädigen. Freund+Dirks nutzt für die Durchführung von Seminaren sowohl öffentliche als auch private Netze sowie öffentliche und private Telekommunikationsleitungen. Freund+Dirks kann für die Funktion und Leistungsfähigkeit dieser Netze keine Haftung übernehmen. Leistungsmängel, die darauf beruhen, führen nicht zu einer Gewährleistung von Freund+Dirks. Hierzu zählen auch fehlerhafte Wartung, Kriegseinwirkung, höhere Gewalt oder Störung der öffentlichen Kommunikationsnetze oder der kundenseitigen Netzzugänge.
Alle sonstigen Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen Freund+Dirks und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen.
Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen.
7 Eigentum, Urheber- und Verwertungsrechte
Das Urheberrecht für die im Rahmen von Bildungs- oder Beratungsleistungen bereitgestellten Unterlagen liegt bei Freund+Dirks bzw. den Verlagen. Die Teilnehmerunterlagen dürfen vom Auftraggeber nur im Zusammenhang mit den Bildungs- oder Beratungsleistungen verwendet werden. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Teilnehmerunterlagen oder Teile daraus zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen bzw. zu eigenen Schulungen oder zu sonstigen Zwecken zu verwenden.
Gehört zu den vertragsgemäßen Bildungs- oder Beratungsleistungen die Erstellung von Textmaterialien wie Beschreibungen, Übersetzungen, Zeichnungen oder sonstiges Unterrichtsmaterial, sei es in Klartext oder in maschinenlesbarer Form, so geht dieses in das Eigentum von Freund+Dirks über. Soweit diese Materialien oder sonstige Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Freund+Dirks Urheber. Freund+Dirks darf dieses Material uneingeschränkt weiter verwenden, insbesondere vervielfältigen, bearbeiten, umgestalten oder im Original verbreiten oder verwenden.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, räumt Freund+Dirks an den Materialien oder sonstigen Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Bildungs- oder Beratungsleistungen erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht zum internen Gebrauch ein. Es ist jedoch insbesondere untersagt, die Materialien und sonstigen Arbeitsergebnisse zur internen Bildung zu verwenden. Das Recht zum internen Gebrauch gilt bei verbundenen Unternehmen nur gegenüber dem beherrschenden oder beherrschten Unternehmen, demgegenüber die Bildungs- oder Beratungsleistungen unmittelbar erbracht werden oder wurden.
8 Datenschutzerklärung
8.1. Freund+Dirks weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
8.2. Freund+Dirks ist berechtigt, die Bestandsdaten seiner Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistungen erforderlich ist. Freund+Dirks wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
8.3. Freund+Dirks weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollständig selbst Sorge.
9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht. Für alle sich aus der laufenden Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Usingen bzw. das Landgericht Frankfurt am Main örtlich und sachlich zuständig, auch für den Fall, dass der Geschäfts-, Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Vertragspartners nicht bekannt ist, im Ausland liegt oder dorthin verlegt wird. Freund+Dirks ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Auftraggeber zuständigen oder einem anderen Gericht geltend zu machen.